Digitales Hinweisgebersystem der Oberpfalz Medien

 
Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz.

Unsere Organisation und unsere Werte bei Oberpfalz Medien sind geprägt von Verantwortung, Vertrauen, Vielfalt und Vorbildlichkeit. In diesem Sinne hat die Einhaltung von Gesetzten ebenso wie der respektvolle Umgang untereinander höchste Priorität. Nur so schützen wir unsere Mitarbeitenden, unser Unternehmen und unsere Umwelt. Und nur so sind wir ein geschätzter Geschäftspartner für unsere Kunden und Dienstleister.
Wir tolerieren weder Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen noch irgendeine Art von persönlichen Verletzungen wie Mobbing, Sexismus, Rassismus, Homophobie, Verstöße gegen die Religionsfreiheit oder sonstige psychische oder physische Gewalt.
Dieses Hinweisgebersystem fungiert zusätzlich als Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Verfahren dient der Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf potenzielle Regelverletzungen oder Missstände bei Oberpfalz Medien, aber auch in Bezug auf die zugehörigen Lieferketten. Das Beschwerdeverfahren bearbeitet keine produkt- und dienstleistungsbezogenen Kundenanliegen und -beschwerden. Für Anliegen dieser Art steht das Kundenservicecenter von Oberpfalz Medien gerne zur Verfügung.
Unser Hinweisgebersystem besteht aus einem digitalen Meldekanal, welcher unseren Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern als Anlauf- und Vertrauensstelle zur Verfügung steht.

Hinweise abgeben – aber richtig!

Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet der externe Compliance Beauftragte diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätzen (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgebern notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
 
 
· Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
· Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
· Wann? – Wann war der Vorfall?
· Wie? – Wie oft ist er passiert?
· Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?
 
 
Über das System können eventuelle Rückfragen ebenfalls anonym beantwortet werden.
 
 Neben dem externen Compliance Beauftragten der Gesellschaft (Hinweisgeberexperte.de) sind an der Bearbeitung von Hinweisen gegebenenfalls auch andere Stellen im Unternehmen beteiligt. Ebenso arbeitet der externe Compliance Beauftragte mit der Personalabteilung in der Aufklärung zusammen und stößt Maßnahmen an, sofern diese erforderlich sind.
 

 Hinweise abgeben – aber wo?
 
Die Firma Compliance Beratung + Service GmbH ist unsere zentrale Anlaufstelle bei Hinweisen auf Regelverstößen. Bitte kontaktieren Sie unseren Dienstleister über einen der folgenden Kanäle. 

Unsere weiteren Meldekanäle

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.